Die neue Regelung richtet sich nach einer risikogewichteten Einstufung für den Landkreis oder kreisfreie Städte. Wird dort an drei aufeinanderfolgenden Tagen Stufe 2 oder höher zugeordnet, muss während des Aufenthaltes mindestens alle drei Tage, max. zweimal wöchentlich, ein Test auf das SARS-CoV durchgeführt werden. Eine Übersicht dazu findet Ihr unter www.mv-corona.de (Retgendorf gehört zum Landkreis Ludwigslust-Parchim).
Diese Regelung gilt nicht für unsere Ferienwohnungsgäste. Ausgenommen sind generell vollständig geimpfte und genesene Personen sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahre.
Eine Buchung ist nicht zwingend notwendig. Da die Nachfrage nach Camping-Stellplätzen aber immer noch groß ist, würden wir uns wünschen, dass Ihr vorbucht. Am besten hier:
Buchungsanfrage – Naturcamping Retgendorf
Wir freuen uns auf Euch!
Bitte einen negativen Test mitbringen
- Zur Anreise brauchen wir von Personen ab 6 Jahren einen Nachweis über einen offiziellen Negativ-Test (keinen Selbsttest), der max. 24 Stunden alt ist. Zum Thema Nachtesten informieren wir vor Ort nach aktueller Lage.
- Bestenfalls lässt man sich zuhause, direkt vor der Anreise testen, um nicht bei einem Positiv-Ergebnis die ganze Strecke umsonst gefahren zu sein.
- Die Testpflicht gilt nicht für vollständig Geimpfte (gültig 14 Tage nach 2. Impfung) und Genesene (bis max. 6 Monate nach Positiv-Testung per PCR-Test). Es ist jeweils ein offizieller Nachweis erforderlich.
Um bei der Anreise kostbare Urlaubszeit zu sparen, empfehlen wir Euch die Luca-App im Vorfeld zu installieren und später bei uns einzuchecken, ohne viel zusätzlichen Schreibkram.